Wohnungsbauprämie

Als Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft haben Sie die Möglichkeit, eine Wohnungsbauprämie auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile zu beantragen.

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention und bildet eine Säule der Wohnungsbauförderung. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Prämienbegünstigte Aufwendungen für unsere Mitglieder sind die in einem Geschäftsjahr eingezahlten Geschäftsanteile bis zu der im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegten Höchstgrenze.

Antrag auf Wohnungsbauprämie

Einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie im Folgejahr der Einzahlung Ihrer Genossenschaftsanteile in unserer Abteilung Mitgliederwesen. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt innerhalb von 2 Jahren nach der Einzahlung wieder bei uns vorliegen. Wir leiten Ihren Antrag an das Finanzamt zur Prüfung weiter. Frühere Einzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei einem positiven Bescheid wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben.

Sollten Sie bereits einen Bausparvertrag haben, prüfen Sie bitte, ob Sie die Höchstgrenze der prämienbegünstigten Aufwendungen bereits ausgeschöpft haben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitgliederwesen, Tel: 0351 44 32 - 115 / -116.

Weitere Informationen zur Wohnungsbauprämie finden Sie auf der Website zum Wohnungsbau-Prämiengesetz.